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Beschäftigungs- programme

Arbeitsgelegenheiten

Wir bieten Beschäftigung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten

Eine Arbeitsgelegenheit (AGL) bietet Menschen, die lange arbeitssuchend sind und Bürgergeld beziehen, eine gute Möglichkeit, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu gehen.

Wenn das auch auf Sie zutrifft und Sie diesen Weg gehen möchten, dann kommen Sie zu uns zur Praxis GmbH. Wir bieten Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen unseres gemeinnützigen Unternehmens.

Unsere Kolleg*innen beraten Sie sehr gerne persönlich und freuen sich, von Ihnen zu hören und Sie kennenzulernen.

Die Vorteile, die Ihnen eine AGL bei uns bietet, fassen wir hier für Sie zusammen:

  • Mit dieser Beschäftigung können Sie Ihr Bürgergeld aufstocken und bis zu 276 Euro pro Monat zusätzlich bekommen. Dieser Betrag ist eine Mehraufwandsentschädigung und wird ergänzend zum Bürgergeld gezahlt.
  • Sie können sich in einem neuen Arbeitsbereich ausprobieren und neue Fähigkeiten erlernen.
  • Sie können etwas für die Allgemeinheit tun.
  • Sie können entdecken, wo Ihre Stärken liegen.
  • Sie bekommen von uns Unterstützung auf Ihrem Weg – auch bei Themen, die Ihnen am Herzen liegen. Wir bieten Ihnen Zeit und Raum für Gespräche.
  • Wenn Sie eine AGL bei uns beginnen, erhalten Sie einen Computer/Laptop für Ihren persönlichen Gebrauch.
  • Wenn Sie zum ersten Termin kommen, erhalten Sie einen Gutschein für ein kostenloses Mittagessen im Bistro Blau-Weiß.

KONTAKT

TELEFON

 

Ammar Al Jammaz

06421 87333-382

Julian Velte

06421 87333-36

Arbeitsgelegenheiten im Kreativbereich

Kreativa – Kreative Arbeitsgelegenheiten für Frauen

Das Projekt Kreativa richtet sich an langzeitarbeitslose Frauen, die ihre handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten entdecken und weiterentwickeln möchten.
Ziel ist es, Frauen zu ermutigen, neue Arbeitsbereiche auszuprobieren und auf Basis dieser Erfahrungen die Jobsuche zu intensivieren

 

Die Vorteile, die Ihnen eine AGL bei "Kreativa" bietet, fassen wir hier für Sie zusammen:

  • Mit dieser Beschäftigung können Sie Ihr Bürgergeld aufstocken: Sie erhalten eine Mehraufwandsentschädigung die ergänzend zum Bürgergeld gezahlt wird.
  • Sie können sich in einem kreativ-handwerklichen Arbeitsbereich ausprobieren und neue Fähigkeiten erlernen.
  • Sie können etwas für die Allgemeinheit tun.
  • Sie können entdecken, wo Ihre Stärken liegen.
  • Sie bekommen von uns Unterstützung auf Ihrem Weg – auch bei Themen, die Ihnen am Herzen liegen. Wir bieten Ihnen Zeit und Raum für Gespräche.
  • Wenn Sie eine AGL bei uns beginnen, erhalten Sie einen Computer/Laptop für Ihren persönlichen Gebrauch.
  • Wenn Sie zum ersten Termin kommen, erhalten Sie einen Gutschein für ein kostenloses Mittagessen im Bistro Blau-Weiß.

KONTAKT

TELEFON

Herr Roth, Prokurist

06421 87333-18

Anleiterin

Kattrin Luchs

 

Pädagogischer Mitarbeiter

Konstantin Schröder

Bundesfreiwilligendienst

Zeit das Richtige zu tun!

Sie möchten sich engagieren, neue Leute kennenlernen, sich beruflich (um)orientieren oder auch nach längerer Unterbrechung Ihrer beruflichen Laufbahn wieder in den Joballtag einsteigen? Dann ist der Bundesfreiwilligendienst vielleicht genau das Richtige für Sie!

Der BFD bietet allen Bürger*innen, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, die Möglichkeit, sich zu engagieren und praktische, hilfreiche und nützliche Arbeit zu leisten. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.

Die Praxis GmbH ist als Einsatzstelle für den BFD anerkannt und bietet Plätze in den folgenden Unternehmensbereichen an:

  • Fahrdienst
  • Marburger Kleiderkammer
  • Marburger Gebrauchtwarenkaufhaus (Verkauf)
  • MAUS – Marburger Abfall- und Umweltservice
  • relectro – Elektro-Secondhand-Kaufhaus (Verkauf und Elektrowerkstatt)

Rahmenbedingungen

  • Voraussetzung: Sie haben Ihre Pflichtschulzeit absolviert und beziehen keine ALG II-Leistungen.
  • Dauer: in der Regel 12 Monate
  • Dienstzeit: in der Regel 39 Stunden, nach Absprache weniger
  • Sie erhalten: ein Taschengeld (einschließlich Fahrtkosten) und freies Mittagessen im Bistro Blau-Weiß
  • Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung werden von der Praxis GmbH abgeführt
  • Die Teilnahme an Seminarangeboten des Paritätischen Hessen ist verpflichtend (ca. 1 Tag/Monat) https://www.paritaet-hessen.org

KONTAKT

Hugo L. Roth

Prokurist 

hugoroth@praxisgmbh.de

Telefon

06421 87333-18

Viele weitere Infos zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie auch auf den offiziellen Internetseiten:

Für Fragen zu den Einsatzmöglichkeiten in der Praxis GmbH stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MitArbeit – Teilhabechancengesetz

MitArbeit: Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose

Unter dem Titel „MitArbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Ein Teil dieses Konzepts ist das Teilhabechancengesetz mit den beiden neuen Fördermöglichkeiten nach § 16i und § 16e SGB II (Sozialgesetzbuch II). Sie sind die Nachfolger des zum 31.12.2018 ausgelaufenen Programms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

Beide Programme fördern sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Begleitend zur Beschäftigung erhalten die Teilnehmenden Coaching, das dazu beitragen soll, das Arbeitsverhältnis zu unterstützen und zu stabilisieren.

§ 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen soziale Teilhabe ermöglicht werden. Gefördet werden können Menschen, die:

  • mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben,
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren,
  • mindestens 25 Jahre alt sind.
  • Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahren.
  • Die Teilnehmenden erhalten während dieser Zeit begleitendes Coaching.
  • Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über das zuständige Jobcenter.

§ 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

§ 16e SGB II in seiner neuen Fassung zielt darauf ab, Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Gefördert werden können Menschen, die:

  • seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu zwei Jahren.
  • Die Teilnehmenden erhalten während dieser Zeit begleitendes Coaching.
  • Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über das zuständige Jobcenter.

KONTAKT

Hugo L. Roth 

Prokurist

hugoroth@praxisgmbh.de

Telefon

06421 87333-18

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BMAS:

Die Programme werden gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.